Ausfuhrnachweis: wenn du außerhalb der EU wohnst

Du wohnst außerhalb der EU, zum Beispiel in der Schweiz, und lässt dir deine Bestellung nach Deutschland liefern? Dann steht auf deiner Rechnung die deutsche Umsatzsteuer. Wenn du die Ware selbst über die Grenze bringst, kann diese Steuer zurückkommen. Dafür brauchen wir den Nachweis der Ausfuhr.

Was du brauchst

  • Deine Originalrechnung. Die Bestätigung der Zollstelle, an der die Ware die EU verlassen hat, muss darauf sein, zum Beispiel vom deutschen oder österreichischen Zoll: ein Stempel oder ein Ausfuhrvermerk. Ein Stempel des Schweizer Zolls allein reicht nicht.
  • Deine Bestellnummer, zum Beispiel SHOP-11956. Sie steht oben auf der Rechnung.

Wo du den Nachweis hochlädst

  1. Öffne dein Kundenkonto und gehe zu der Bestellung.
  2. Öffne dort Rechnungen & Belege.
  3. Im Abschnitt Ausfuhrnachweis zu … (mit deiner Rechnungsnummer) lädst du ein Foto oder ein PDF hoch. Erlaubt sind PDF, JPG und HEIC, höchstens 20 MB.
  4. Trage die Bestellnummer von der Rechnung ein und bestätige die drei Punkte:
    • Rechnungsnummer auf dem Nachweis stimmt mit der Rechnung überein
    • Zollstempel ist auf dem Nachweis zu sehen
    • Name und Anschrift stimmen mit der Rechnung überein

Du findest den Abschnitt nicht? Dann schreib uns an info@brewout.de. Wir tragen den Nachweis von Hand ein.

Was danach passiert

Wir sehen uns deinen Nachweis an. Das machen wir von Hand, nicht automatisch. Danach entscheiden wir, ob und in welcher Höhe wir dir Umsatzsteuer erstatten können. Passt etwas nicht, schreiben wir dir eine Mail und sagen dir, was fehlt.

Wichtig

Diesen Nachweis bekommst du nur, wenn du die Ware selbst mitnimmst und sie beim Zoll vorführst. Der Zoll bestätigt die Ausfuhr an der Grenze, also bei der Ausreise. Ohne diese Bestätigung können wir keine Umsatzsteuer erstatten.

Wenn die Ware per Post oder Spedition verschickt wird, läuft es anders. Melde dich in dem Fall bei uns, dann sehen wir es uns an.

Fragen? Schreib uns an info@brewout.de.